Auf Grund des sich verändernden Klimas gewinnt die Sturmversicherung in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Ob im Sommer oder im Herbst schwere Stürme mit orkanartigen Böen treten immer häufiger auf.
Die Schäden reichen von ein paar abgedeckten Dachziegeln bis hin zum völlig zerstörten Dachstuhl. Für den Hausbesitzer kann ein starker Sturm den finanziellen Ruin bedeuten, sofern dieser sich nicht ausreichend abgesichert hat.
Die Sturmversicherung leistet bei Sturmschäden und schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen derartiger Schadensereignisse. Und ein Sturm kann ganz erhebliche Schäden verursachen, denn ein neues Dach einzudecken kann ganz schnell mal 40.000 Euro und viel mehr kosten.
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Wann eine Sturmversicherung auch leistet
Allerdings ist nicht jede Luftbewegung, in den Augen der Versicherer ein Sturm. Gemäß den üblichen Versicherungsbedingungen gilt eine Luftbewegung erst ab Windstärke 8 (65-75 km/h) als versicherungstechnischer Sturm. Wobei einige Versicherungsgesellschaften auf diese Einteilung mittlerweile verzichten. Sollten Schäden infolge geringer Windstärken entstanden sein, ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, diesen Sachverhalt nachzuweisen. Als Beweismittel werden unter anderem ein Gutachten des Wetteramtes, aber auch ähnliche Schadensbilder in der Umgebung anerkannt. |
Die Sturmversicherung ist in der Regel in der verbundenen Wohngebäudeversicherung enthalten, kann aber auch als eigenständige gewerbliche beziehungsweise landwirtschaftliche Versicherung abgeschlossen werden.
Durch die Sturmversicherung werden direkte Schäden an Gebäude oder Gegenständen abgedeckt, aber auch Folgeschäden und indirekte Schäden an den versicherten Objekten. So können beispielsweise umgefallene Bäume oder herabfallende Dachziegel indirekte Schäden verursachen. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, die durch das Eindringen von Schnee, Regen oder Hagel entstanden sind. Außer, wenn die Öffnungen durch den Sturm verursacht wurden, also wenn beispielsweise eine Fensterscheibe durch den Sturm zu Bruch ging und die versicherten Gegenstände in diesem Gebäude durch Regen oder Ähnliches beschädigt beziehungsweise zerstört wurden (Folgeschäden).
Die gewerbliche Absicherung mit einer Sturmversicherung
Bei der gewerblichen Sturmversicherung sind in der Regel das Betriebsgebäude sowie sämtliche Einrichtungen und Verbrauchsgegenstände abgesichert, wie zum Beispiel Waren und Unterlagen. Bei einigen Versicherungsverträgen sind auch besonders gefährdete Gegenstände, wie Schilder, Antennen und Markisen mitversichert, andere Gesellschaften verlangen hierfür Zuschläge beziehungsweise Zusatzpolicen.
Versicherte Risiken sind im Regelfall Sturm und Hagel, sofern dieser eine Begleiterscheinung des Sturmes ist. Gegebenenfalls sind hierzu die Versicherungsunterlagen zu prüfen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind üblicherweise Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen, Erdbeben, Lawinen sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind.
Bewegliche Sachen im Freien sowie nicht bezugsfertige Gebäude und deren Inhalt sind normalerweise ebenfalls nicht abgesichert. Glasscheiben und Kunststoffscheiben, die größer sind als vier Quadratmeter (Schaufensterscheiben etc.), können, sofern sie nicht bereits im Versicherungsschutz enthalten sind, häufig gegen Zuschläge mitversichert werden.
Bei Abschluss einer Sturmversicherung ist unbedingt auf die Versicherungssumme (Überdeckung / Unterdeckung) und auf die Versicherungsleistung (Neuwert / Zeitwert) zu achten.
Sturmversicherungen können eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die günstigste Sturmversicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte ein Vergleich der Versicherungen durchgeführt werden.